Das Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes Register, in welches das Grundstück, die Eigentumsverhältnisse und die auf ihm ruhenden Belastungen eingetragen werden (z. B. Grundschuldsicherheiten für die Bank, Durchfahrtsrechte Nachbar etc.). Das Grundbuch kann bei berechtigtem Interesse von jedermann eingesehen werden
Zu dieser Immobilie
Die Immobilie wurde bei der Sanierung in den Jahren 1986/1987 in Teileigentum aufgeteilt, d.h. in zwei in sich abgeschlossene Wohnungen.
In 1999 wurde die "Abgeschlossenheit" der beiden Wohnungen aufgehoben, um die Immobilie als Einfamilienhaus zu nutzen.
Grundbuchlich wurde keine Änderung vorgenommen, da beide Wohnungen im Eigentum eines Besitzers war.
Insofern besteht grundbuchamtlich die Besonderheit, dass die Immobilie als Teileigentum (also der Stand nach der Sanierung in 1986/1987) mit zwei Wohnungen, entsprechend in zwei Grundbüchern, geführt wird.