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5.5 Dienstleistungsverträge

Der Dienstleistungsvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. 

Zu dieser Immobilie

Es liegen keine Dienstleistungsverträge vor.