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4.1 Teilungserklärung

Die Teilungserklärung bezeichnet die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. In der Teilungserklärung wird also die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer regelt.

Die Teilungserklärung ist die Voraussetzung, dass überhaupt einzelne Wohnungsgrundbücher eingetragen werden können. Die Bestandteile der Teilungserklärung müssen notariell beurkundet werden. Erst danach können die Wohnungen getrennt veräußert werden.

Die Teilungserklärung legt die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie die Rechte und Pflichten der Eigentümer fest. Nur mit ihr können Wohnungen eines Mehrfamilienhauses einzeln verkauft werden.

Zu dieser Immobilie

Zu dieser Immobilie liegt uns die Teilungserklärung als Inhalt des Übertragungsvertrages vor.  

Es besteht hier die Besonderheit, dass die Immobilie grundbuchlamtlich in zwei Wohnungen aufgeteilt ist, in der Realität die beiden Wohnungen zu einer Einheit umgebaut wurden. 

Insofern ist die Nutzung derzeit ein Einfamilienhaus und kein Teileigentum von zwei Wohnungen.

Dokumente

Teilungserklärung / Übertragungsvertrag