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5.8 Grundsteuer-, Einheitswertbescheide

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundvermögen, die auf Grundlage des Einheitswerts festgesetzt und von der Gemeinde erhoben wird. 

Der Einheitswertbescheid ist ein von Amts wegen festgesetzter Richtwert für Immobilien, der für die Berechnung verschiedener Steuern, insbesondere der Grundsteuer, herangezogen wird. Wenn jemand eine Immobilie erwirbt, erhält er einen Bescheid über den Einheitswert, der dieser Immobilie zugewiesen ist. Der Einheitswert ist nicht mit dem tatsächlichen Wert einer Immobilie iidentisch und dient lediglich als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer.

Zu dieser Immobilie

Der Grundsteuerbescheid liegt vor. 

Dokumente

Grundsteuerbescheid