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Die Grundsätze und Grundlagen von Energieausweisen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Teil 5  [§§ 79-88] geregelt. Durch dieses Gesetzt, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist, sollen die Rechtsnormen der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt werden. 

Zur dieser Immobilie

Zur Immobilie liegt kein Energieausweis vor. Die Erstellung eines Energieausweises ist nicht erforderlich, da es sich um ein Denkmal handelt.