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5.1. Miet-, Pacht, Leasingverträge (Verträge, Nachträge mit allen Anlagen)

In einem Mietvertrag wird geregelt, was und zu welchen Bedingungen vermietet wird.

Ein Pachtvertrag legt die vertraglich vereinbarte Nutzung einer Sache fest. Der Unterschied zum klassischen Mietvertrag liegt darin, dass es bei einem Pachtvertrag vornehmlich um die sogenannte „Fruchtziehung“ geht (wird ein Acker verpachtet, so werden aus ihm entsprechend Früchte gezogen).

Ein Leasingvertrag ist hingegen ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder ein atypischer Mietvertrag. 

Zu dieser Immobilie

Es bestehen keine Verträge zu dieser Immobilie.