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4.5 Verwaltervertrag

Ein Verwaltervertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem von ihr bestellten WEG-Verwalter. Die einzelnen Wohnungseigentümer werden nicht Vertragspartei.

Zu dieser Immobilie

Zu dieser Immobilie liegt uns kein Verwaltervertrag vor.  Es besteht hier die Besonderheit, dass die Immobilie grundbuchamtlich in zwei Wohnungen aufgeteilt ist, in der Realität die beiden Wohnungen zu einer Einheit umgebaut wurden. 

Insofern ist die Nutzung derzeit ein Einfamilienhaus und kein Teileigentum von zwei Wohnungen.