Die Fertigstellung einer Immobilie gilt als Baujahr.
Ein Bauantrag ist ein Antrag auf Baugenehmigung und wird vom Bauherrn gestellt. Die Bauordnungen oder Landesbauordnungen der Bundesländer regeln, für welche Bauvorhaben ein Bauantrag notwendig ist. Über den Bauantrag entscheidet die Bauaufsichtsbehörde in einem Baugenehmigungsverfahren. .
Bei einer Baubeschreibung handelt es sich um eine detaillierte Beschreibung des zu errichtenden Gebäudes.
Zu dieser Immobilie
Die Immobilie wurde in 1792 erbaut. Sie wurde als Baugehöft und Scheune genutzt.
In 1986/1987 wurde sie umfassend saniert und in ein Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten umgebaut.
Das Baugesuch und der Bauantrag zu diesem Umbau sind vorhanden.
Der jetztige Eigentümer hat in 2019 eine grobe Auflistung der Baubeschreibung aufgestellt.