Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Berechnung der Wohnfläche, die aktuell praktiziert werden: Berechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) und Berechnung nach der DIN-Norm 277.
Die Wohnflächenberechnung dient auch dazu, einem Mieter oder Käufer oder aber auch gegenüber einer Bank beim Antrag eines Immobiliendarlehns die Größe der entsprechenden Immobilie nachzuweisen.
Zu dieser Immobilie
Die Immobilie hat 7 Zimmer, davon sind 5 Zimmer und 2 große offene Wohn-/Essbereiche.
Die Flächenberechnung ist die der Baugenehmigung.