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5.3 Übergabe- und Abnahmeprotokolle

Ein Übergabeprotokoll fasst kurz den Zustand einer Wohnung oder eines Hauses zum Zeitpunkt seiner Übergabe an einen neuen Eigentümer, Vermieter oder Mieter zusammen.

Ein Abnahmeprotokoll wird bei der Beendigung eines Bauvorganges erstellt mit dem ggf. Mängel festgehalten werden und Fristen zur Beseitigung eingetragen werden. Ziel ist es, die Leistung die Vertragserfüllung als erfüllt zu erklären. Gewährleistungsansprüche ergeben sich aus dem Abnahmezeitpunkt.

Zu dieser Immobilie

Es liegen uns keine Übergabe- oder Abnahmeprotokolle vor.