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4.7. Abrechnungen (Betriebskosten)

Mit Betriebskosten müssen sich sowohl Immobilieneigentümer als auch Mieter auseinandersetzen, sie stellen eine nicht unerhebliche Kostenposition beim Wohnen dar. Wer eine Immobilie erwirbt, muss diese Kosten als künftige Belastung in seine Finanzplanung einbeziehen. Es handelt sich um Nebenkosten der Immobilie, die den Unterschied zwischen Kalt- und Warmmiete begründen. Die entscheidende Frage ist, wer die Betriebskosten zu tragen hat und in welcher Höhe.

Zu dieser Immobilie

Zu dieser Immobilie liegt uns keine Abrechnungen vor.  Es besteht hier die Besonderheit, dass die Immobilie grundbuchamtlich in zwei Wohnungen aufgeteilt ist, in der Realität die beiden Wohnungen zu einer Einheit umgebaut wurden. 

Insofern ist die Nutzung derzeit ein Einfamilienhaus und kein Teileigentum von zwei Wohnungen.