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4.4 Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung ist Bestandteile der Teilungserklärung. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander.

Zu dieser Immobilie

Zu dieser Immobilie liegt uns keine Gemeinschaftsordnung vor.  Es besteht hier die Besonderheit, dass die Immobilie grundbuchamtlich in zwei Wohnungen aufgeteilt ist, in der Realität die beiden Wohnungen zu einer Einheit umgebaut wurden. 

Insofern ist die Nutzung derzeit ein Einfamilienhaus und kein Teileigentum von zwei Wohnungen.