Im BauGB und ergänzenden Vorschriften, insbesondere in der Baunutzungverordnung, sind Normen festgehalten, die eine geordnete Bebauung gewährleisten. Dort wird gereglt, ob gebaut werden darf.
Der Bauleitplan wird von der Gemeinde aufgestellt und als Satzung beschlossen. Im Bauleitplanverfahren sind die Bürger zu beteiligen. Der sogenannte Flächenplan ist eine vorbereitende Maßnahme. Der sogenannte Bebauungsplan ist der verbindliche Plan.
Zu dieser Immobilie
Da es sich nicht um ein Bauvorhaben handelt, haben wir den Bebauungsplan nicht angefragt.
Er liegt uns nicht vor.