Einmal im Jahr werden bei der Eigentümerversammlung Entscheidungen getroffen, die in Verbindung mit dem Eigentum stehen.
Zu dieser Immobilie
Zu dieser Immobilie liegt uns keine Eigentümerversammlungs-Protokolle vor. Es besteht hier die Besonderheit, dass die Immobilie grundbuchamtlich in zwei Wohnungen aufgeteilt ist, in der Realität die beiden Wohnungen zu einer Einheit umgebaut wurden.
Insofern ist die Nutzung derzeit ein Einfamilienhaus und kein Teileigentum von zwei Wohnungen.