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Das Hausgeld, auch Wohngeld genannt, bezeichnet die monatlichen Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Mit diesem Hausgeld werden die laufenden Verpflichtungen der Gemeinschaft gedeckt.

Zu dieser Immmobilie

Zu dieser Immobilie liegt uns kein Hausgeld vor.  Es besteht hier die Besonderheit, dass die Immobilie grundbuchamtlich in zwei Wohnungen aufgeteilt ist, in der Realität die beiden Wohnungen zu einer Einheit umgebaut wurden. 

Insofern ist die Nutzung derzeit ein Einfamilienhaus und kein Teileigentum von zwei Wohnungen.