Altlasten sind abgrenzbare Flächen, die durch vergangene Nutzung umweltschädlich verändert wurden. Bei betroffenen Grundstücken ist die gesetzliche Mindestqualität des Bodens nicht mehr gegeben, sodass nur noch eine eingeschränkte Nutzung der Fläche möglich ist.
Regelungen sind im Bundesbodenschutzgesetz festgelegt.
Für eine erneute Nutzbarkeit müssen Flächen mit Altlasten saniert werden, sprich ausgetauscht oder gereinigt werden.
Zu dieser Immobilie
Für das Grundstück liegen keine Altlasten vor.