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Mai 1, 2021

*5 | Eine Immobilie erzählt…

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Ich bin ein Geschäftshaus am Ende einer gut besuchten Einkaufsstraße in Nordrhein Westfalen. Sachen gibt es, die gibt es garnicht! Glauben Sie nicht? Dann lesen Sie mal, was ich Ihnen jetzt erzähle.

In meiner Tiefgarage waren in der Baugenehmigung so viele Stellplätze eingezeichnet, wie auf dem Bauplan Platz war. Ohne Witz! Das sah genauso aus wie bei dem Computerspiel Tetris. Nur mit dem Problem, dass in der Praxis PKWs raus und reinfahren können sollten, aber die Fahrspur fehlte.

Naja, Fehler passieren - ist ja nur eine Zeichnung. Aber jetzt waren sie da, die drei Probleme:

  1. Muss ein potentieller Käufer nun den Ausgleich der fehlenden Parkplätze zahlen, sowie er zum Umbau einen neuen Bauantrag stellt?
  2. Muss das Bauamt die genehmigte Baugenehmigung inkl. Stellplatznachweis weiterhin akzeptieren, auch wenn es offensichtliche Fehler beinhaltet?
  3. Muss der Eigentümer einen ordnungsgemäßen Zustand nach Bauplanungsrecht auf seine Kosten herstellen?

Drei Probleme? Dann sollten hier wohl drei Lösungen gefunden werden. *Die Immobilienvermarkter haben hier kräftig arrangiert und vermittelt und für alle Beteiligten eine Lösung gefunden. Uff, das würde jetzt ein Roman, wenn ich das hier detailliert erläutern würde.

Was ich sonst so mitbekommen habe:

Die Immobilienvermarkter haben sich in ihrem Netzwerk besprochen und nicht nur einen Brandschutzgutachter als Berater miteingebracht, sondern auch juristische Fachkompetenz vermitteln können.